Trinkwassergebühr

Die gemeindeeigenen Wasserleitungen der Gemeinde Innichen werden gemäß den Bestimmungen des K.D. vom...

Veröffentlichungsdatum:

27.07.2022

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    Die gemeindeeigenen Wasserleitungen der Gemeinde Innichen werden gemäß den Bestimmungen des K.D. vom 15.10.1925, Nr. 2578 von der Gemeindeverwaltung in Eigenregie geführt. 

    Alle Bürger, welche ihr Trinkwasser aus den gemeindeeigenen, bestehenden und noch zu errichtenden Wasserleitungen beziehen, sind der Verordnung über den Trikwasserversorgungsdienst unterworfen.  

    Die technischen  und betriebsmäßigen Bestimmungen hinsichtlich der Verwaltung der Wasserleitungen sind im nachstehenden Reglement enthalten.

    siehe  Dienst im Bürgernetz

    Gebühren

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    Zuletzt aktualisiert: 10.12.2024, 08:21 Uhr

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