Die Gemeinde Innichen regelt die Zwangseintreibung von offenen Forderungen, wenn vorherige Zahlungsaufforderungen erfolglos waren.
Die Einhebung erfolgt durch die Südtiroler Einzugsdienste AG gemäß den Vorgaben des Dekrets Nr. 36/2023 der Provinz Bozen.
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 2018.