Zwangseintreibung der Einnahmen

Verordnung zur Zwangseintreibung von Einnahmen durch die Gemeinde Innichen.

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Veröffentlichungsdatum

01.12.2023

Beschreibung

Die Gemeinde Innichen regelt die Zwangseintreibung von offenen Forderungen, wenn vorherige Zahlungsaufforderungen erfolglos waren.

Die Einhebung erfolgt durch die Südtiroler Einzugsdienste AG gemäß den Vorgaben des Dekrets Nr. 36/2023 der Provinz Bozen.

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 2018.

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Veröffentlichungsdatum

01.12.2023

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Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025, 17:00 Uhr