Die Verordnung legt fest, wie Audio-, Video- und Fotoaufnahmen der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates durchgeführt werden, um eine umfassende Verbreitung der Tätigkeiten zu gewährleisten.
Die Aufnahmen werden hauptsächlich von der Gemeindeverwaltung durchgeführt, können aber auch von der Presse unter bestimmten Bedingungen gemacht werden.
Es gibt strenge Regeln zum Schutz personenbezogener Daten, und die Verbreitung sensibler Daten ist verboten.