Zuweisung und Nutzung von Mobiltelefongeräten (Smartphones, Tablets, usw.)

Regelung zur Zuweisung und Nutzung dienstlicher Mobilgeräte in der Gemeinde Innichen.

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Veröffentlichungsdatum

28.07.2021

Beschreibung

Die Gemeinde Innichen stellt Smartphones und Tablets ausschließlich für dienstliche Zwecke bestimmten Mitarbeitern und Funktionsträgern zur Verfügung.

Die private Nutzung der Geräte ist streng verboten, und es gelten klare Regeln für Sicherheit, Internetzugang und Kommunikation.

Die Einhaltung der Vorschriften wird regelmäßig kontrolliert, und Verstöße können disziplinarisch geahndet werden.

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Veröffentlichungsdatum

28.07.2021

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Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025, 16:55 Uhr