Organisation der Verwaltungsverfahren und Einrichtung der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten

Die Gemeinde Innichen regelt mit dieser Verordnung die Organisation von Bau- und Landschaftsverfahren sowie die Einrichtung einer Servicestelle.

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Veröffentlichungsdatum

22.07.2020

Beschreibung

Die Gemeinde hat ein eigenes Büro eingerichtet, das sich um Bauanträge und Landschaftsfragen kümmert.

Dieses Büro prüft, ob alle Unterlagen vollständig sind und ob das Bauvorhaben erlaubt ist.

Wenn etwas fehlt oder falsch ist, wird der Antragsteller informiert und muss die Unterlagen innerhalb einer Frist ergänzen.

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Veröffentlichungsdatum

22.07.2020

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Zuletzt aktualisiert: 07.08.2025, 10:08 Uhr