Wer in Innichen bauen will, muss eine Eingriffsgebühr zahlen, die sich aus den Baukosten und den Erschließungskosten zusammensetzt.
Die Höhe der Gebühr hängt von der Nutzung des Gebäudes, der Lage und der Baumasse ab; es gibt auch Ausnahmen und Ermäßigungen.
Die Gemeinde prüft die Angaben, berechnet die Gebühr und legt fest, wann und wie sie zu zahlen ist – bei größeren Beträgen ist auch Ratenzahlung möglich.