Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr - Baukostenabgabe und Erschließungsbeitrag

Die Verordnung regelt die Berechnung und Zahlung der Eingriffsgebühr bei Bauvorhaben in der Gemeinde Innichen.

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

28.04.2022

Beschreibung

Wer in Innichen bauen will, muss eine Eingriffsgebühr zahlen, die sich aus den Baukosten und den Erschließungskosten zusammensetzt.

Die Höhe der Gebühr hängt von der Nutzung des Gebäudes, der Lage und der Baumasse ab; es gibt auch Ausnahmen und Ermäßigungen.

Die Gemeinde prüft die Angaben, berechnet die Gebühr und legt fest, wann und wie sie zu zahlen ist – bei größeren Beträgen ist auch Ratenzahlung möglich.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

28.04.2022

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 12:55 Uhr