Die Verordnung regelt die Finanzierung des Bildungsausschusses in Innichen, basierend auf Landesmitteln und Gemeindebeiträgen.
Es werden die Verfahren zur Beantragung, Entscheidung und Auszahlung der Mittel beschrieben.
Die Einhaltung der Förderkriterien und die Durchführung von Kontrollen sind festgelegt.