Videoüberwachung in der Gemeinde Innichen - Verordnung

Die Gemeinde Innichen regelt mit dieser Verordnung die Nutzung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum zum Schutz der Sicherheit und Ordnung.

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Veröffentlichungsdatum

15.12.2011

Beschreibung

Die Gemeinde Innichen darf Videoüberwachung einsetzen, um Verkehrsflüsse zu analysieren, Ordnungswidrigkeiten zu dokumentieren und öffentliche Sicherheit sowie Gemeindeeigentum zu schützen.

Die Kameras dürfen nur in öffentlichen Bereichen installiert werden, die Daten werden maximal 7 Werktage gespeichert und nur autorisierte Personen haben Zugriff.

Die betroffenen Personen haben Rechte laut EU-Datenschutzverordnung, und die Gemeinde ist verpflichtet, über die Videoüberwachung transparent zu informieren.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

15.12.2011

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Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025, 16:08 Uhr