In der Gemeinde gibt es klare Regeln, wie eine Volksbefragung ablaufen muss. Bürgerinnen und Bürger können eine Befragung beantragen, wenn sie genügend Unterschriften sammeln und alle Fristen einhalten. Die Gemeinde prüft den Antrag sorgfältig und entscheidet, ob die Befragung durchgeführt werden darf.