Regelung der Verträge

Die Verordnung regelt die Vertragsabschlüsse, Vergabeverfahren und den Umgang mit öffentlichen Bauaufträgen in der Gemeinde Innichen.

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

14.10.2010

Beschreibung

Die Gemeinde Innichen hat klare Regeln, wie Verträge abgeschlossen werden – z. B. schriftlich, notariell oder digital – und wer dafür zuständig ist.

Öffentliche Bauaufträge müssen bestimmten Verfahren folgen, etwa Ausschreibungen oder Verhandlungen, und werden von speziellen Kommissionen geprüft.

Auch der Verkauf von Gemeindeeigentum und die Vergabe von Dienstleistungen an externe Fachleute sind genau geregelt.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

14.10.2010

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 07.08.2025, 10:18 Uhr