Konsum alkoholischer Getränke bei öffentlichen Fest- und anderen Veranstaltungen im Gemeindegebiet

Verordnung der Gemeinde Innichen aus dem Jahr 2009 zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol bei öffentlichen Veranstaltungen.

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Veröffentlichungsdatum

30.11.2009

Beschreibung

Die Gemeinde Innichen will den Alkoholkonsum bei Festen und Veranstaltungen besser regeln, um Jugendliche und die Öffentlichkeit zu schützen.

Es gibt klare Verbote, z. B. für den Verkauf an unter 16-Jährige, für hochprozentige Getränke, Sonderaktionen und Werbung für Alkohol.

Veranstalter müssen Vorschriften einhalten, Hinweisschilder anbringen, alkoholfreie Getränke günstiger anbieten und können bei Verstößen bestraft oder für künftige Veranstaltungen gesperrt werden.

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Veröffentlichungsdatum

30.11.2009

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Zuletzt aktualisiert: 04.08.2025, 16:18 Uhr