Wer mit einem Beschluss des Gemeinderats oder Gemeindeausschusses nicht einverstanden ist, kann schriftlich Einspruch einlegen – aber nur gegen einen einzelnen Beschluss pro Einspruch.
Der Einspruch muss bestimmte Angaben enthalten (z. B. welcher Beschluss, warum man dagegen ist) und fristgerecht eingereicht werden – auch per E-Mail oder PEC.
Der Gemeindeausschuss entscheidet innerhalb von 30 Tagen, ob der Einspruch zulässig ist und ob er ganz, teilweise oder gar nicht angenommen wird.