Einsprüche gegen Beschlüsse

Diese Verordnung der Gemeinde Innichen regelt, wie Bürgerinnen und Bürger Einspruch gegen Gemeinderats- oder Gemeindeausschussbeschlüsse einlegen können.

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Veröffentlichungsdatum

17.05.2007

Beschreibung

Wer mit einem Beschluss des Gemeinderats oder Gemeindeausschusses nicht einverstanden ist, kann schriftlich Einspruch einlegen – aber nur gegen einen einzelnen Beschluss pro Einspruch.

Der Einspruch muss bestimmte Angaben enthalten (z. B. welcher Beschluss, warum man dagegen ist) und fristgerecht eingereicht werden – auch per E-Mail oder PEC.

Der Gemeindeausschuss entscheidet innerhalb von 30 Tagen, ob der Einspruch zulässig ist und ob er ganz, teilweise oder gar nicht angenommen wird.

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Veröffentlichungsdatum

17.05.2007

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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 10:01 Uhr