Die Verordnung regelt die Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Haus- und Sonderabfällen in Innichen.
Es gibt spezifische Vorschriften für die getrennte Sammlung, die Nutzung des Recyclinghofs und die Gebührenberechnung.
Verstöße gegen die Verordnung werden mit Geldstrafen geahndet.