Verordnung Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

Die Gemeinde Innichen regelt mit dieser Verordnung die Immobiliensteuer (GIS) ab dem 1. Januar 2026, einschließlich Erleichterungen, Befreiungen und Sonderregelungen.

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

02.02.2023

Beschreibung

Die Gemeinde Innichen legt fest, für welche Immobilien Steuererleichterungen oder Befreiungen gelten, z. B. bei unentgeltlicher Nutzung durch Verwandte oder bei Vermietung mit Wohnsitz.

Für leerstehende oder nicht genutzte Wohnungen gelten erhöhte Steuersätze, außer es liegen bestimmte soziale oder familiäre Gründe vor.

Die Steuerpflichtigen müssen alle relevanten Dokumente bis zum 30. Juni des Folgejahres einreichen, damit die Erleichterungen oder Befreiungen gültig sind.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

02.02.2023

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 17.03.2026, 09:30 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Müll

Materialsammlungen zum Thema Müll in der Gemeinde Innichen

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen