Die Verordnung beschreibt, wie man gemeindeeigene Gebäude in Innichen nutzen darf, außer das Josef-Resch-Haus und Schulgebäude.
Es gibt Regeln für die Antragstellung, Gebühren, Haftung und Prioritäten bei der Nutzung.
Die Verordnung legt fest, dass gemeinnützige Aktivitäten Vorrang haben und dass Nutzer für Schäden haften.